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Schöne, geförderte 2 Zimmer- Wohnung mit Balkon

3170 Hainfeld, Hüffelstraße

Schöne, geförderte 2 Zimmer- Wohnung mit BalkonSchöne, geförderte 2 Zimmer- Wohnung mit BalkonSchöne, geförderte 2 Zimmer- Wohnung mit Balkon

52,35 m²2 Zimmer€ 756,14

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 756,14
Gesamtbelastung (netto)€ 680,90
Gesamtmiete (brutto)€ 670,28
Gesamtmiete (netto)€ 609,35
Summe Miete (netto)€ 386,83
Betriebskosten (netto)€ 222,52
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
52,35 m2 (2 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Ausstattung
, Badewanne, Parkplatz (Garage)
Zustand
, gepflegt
Bauart
Neubau: 2003
Energie
HWB69,5 kWh/m²
fGEE1,24
Energieausweis bis2030-03-23
Die geförderte 2-Zimmer Wohnung wird ab August 2024 bezugsfertig und gliedert sich wie folgt:

Eine Wohn-Essküche, einen Richtung Süden ausgerichteten Balkon, ein Vorraum, ein extra WC, ein Badezimmer mit Badewanne und ein Schlafzimmer. Zusätzlich ist noch ein Kellerabteil und ein Garagenabstellplatz vorhanden.

Jene Wohnung ist im 1. Obergeschoss positioniert und es ist kein Aufzug vorhanden.

Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <525m

Kinder & Schulen
Ki..
  • Sonstige PreisangabenFlexible Anzahlung des Finanzierungsbeitrages möglich.
  • Finanzierungsbeitrag€ 7.336,90
  • Heizkosten (netto)€ 71,55
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Die Wohnhausanlage mit 12 Wohnungen ist der 2. Bauabschnitt in der Hüffelstraße, der direkt an die Gölsen angrenzt. Der Baukörper umfasst EG, 1. OG, 2. OG und Dachgeschoß. Jede Wohnung ist mit einem Balkon ausgestattet. Das Ortszentrum von Hainfeld ist unweit entfernt.
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN. FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                 50.000,00 Euro 2 Personen                            70.000,00 Euro Jede weitere Person           10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. SELBSTBERRECHNUNG UNTER: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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