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Wohnpark Ternitz

2630 Ternitz, Urbanhof

Wohnpark TernitzWohnpark TernitzWohnpark TernitzWohnpark TernitzWohnpark TernitzWohnpark Ternitz

79,95 m²3 Zimmer€ 930,74

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 930,74
Gesamtbelastung (netto)€ 846,13
Summe Miete (netto)€ 621,42
Betriebskosten (netto)€ 224,71
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
79,95 m2 (3 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Ausstattung
, Badewanne, Keller, Parkplatz (Tiefgarage)
Zustand
, Erstbezug
Bauart
Neubau: 2022
Energie
HWB24,2 kWh/m²
fGEE0,57
Energieausweis bis2032-05-18
***WOHNPARK TERNITZ***STIEGE 2 / TOP 4****

Diese sehr helle und freundliche 3-Zimmerwohnung mit südseitigen Balkon bietet ein sonniges Plätzchen zum Wohnen. Darüber hinaus erwartet Sie durch die besonders gelungene Wohnraumplanung ein hoher Wohnkomfort.

Das Herzstück der Wohnung, das Wohn- Esszimmer mit offener Küche und Ausgang auf den sonnigen Balkon, lädt zum Verweilen mit Familie und Freunden ein. 

Die beiden Schlafräume sowie die Sanitärbereiche befinden sich im hinteren Wohnbereich der Wohnung und sind über einen separaten kleinen Flur erreichbar. 

E..
  • Finanzierungsbeitrag€ 8.669,91
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Ortsgrenze Neunkirchen - Ternitz Lagerhaus
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN.   FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN * österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte * die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) * und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:   PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                50.000,00 Eur 2 Personen                            70.000,00 Eur Jede weitere Person              10.000,00 Eur   WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.   SELBSTBERECHNUNG UNTER: HTTP://WW.NOE.GV.AT/NOE/WOHNEN-LEBEN/FOERD_WOHNZUSCHUSS_WOHNBEIHILFE.HTML  
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Daniela Lehner

SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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