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Wohnen in der Nähe vom Rosengarten in Pitten

2823 Pitten, Franz Schubert-Weg

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54,84 m²2 Zimmer€ 651,52

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 651,52
Gesamtbelastung (netto)€ 587,56
Gesamtmiete (brutto)€ 589,00
Gesamtmiete (netto)€ 535,46
Summe Miete (netto)€ 349,13
Betriebskosten (netto)€ 186,33
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
54,84 m2 (2 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Objektart
Etagenwohnung
Ausstattung
, barrierefrei, Badewanne, Keller, Aufzug, Parkplatz (Freiplatz)
Zustand
, gepflegt
Bauart
Neubau: 2020
Energie
HWB20,6 kWh/m²
fGEE0,55
Energieausweis bis2030-09-09
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in Pitten, Niederösterreich. Diese wunderschöne Wohnung im 2. Liftstock bietet Ihnen alles, was Sie sich für ein komfortables und modernes Wohnen wünschen. Mit einer Fläche von 54,84m² und 2 geräumigen Zimmern ist sie ideal für Singles, oder Paare geeignet. 

Das Highlight dieser Wohnung ist der Balkon, auf welchen Sie die warmen Sonnenstrahlen genießen und sich an der frischen Luft entspannen können. Auch für Ihren PKW ist gesorgt - der Stellplatz Nr.: 17 direkt neben dem Haus steht Ihnen zur Verfügung.

Neben der Toplage und dem tollen Außen..
  • Finanzierungsbeitrag€ 17.947,32
  • Heizkosten (netto)€ 52,10
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Gemeinde Pitten in Niederösterreich. Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum Zentrum und ist somit gut an das öffentliche Leben angebunden. Die Ausrichtung der Wohnung ist nach Westen, sodass sie von der Nachmittags- und Abendsonne profitiert. In der direkten Umgebung gibt es zahlreiche Annehmlichkeiten wie einen Arzt, eine Apotheke, eine Schule einen Kindergarten, einen Supermarkt, Cafe und Bäckerei uvm.
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN. FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                 50.000,00 Euro 2 Personen                            70.000,00 Euro Jede weitere Person              10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. SELBSTBERRECHNUNG UNTER: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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Mirjam Apfelthaler

SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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