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Gefördert & unbefristet 3 Zimmer-Mietwohnung mit Balkon

3161 St. Veit an der Gölsen, Rainfelder Hauptstraße

Gefördert & unbefristet 3 Zimmer-Mietwohnung mit BalkonGefördert & unbefristet 3 Zimmer-Mietwohnung mit BalkonGefördert & unbefristet 3 Zimmer-Mietwohnung mit Balkon

70,43 m²3 Zimmer€ 623,94

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 623,94
Gesamtbelastung (netto)€ 567,22
Summe Miete (netto)€ 436,92
Betriebskosten (netto)€ 130,30
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
70,43 m2 (3 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Ausstattung
, Badewanne, Keller, Parkplatz (Freiplatz)
Zustand
, saniert
Bauart
Neubau: 2004
Energie
HWB69,9 kWh/m²
fGEE1,3
Energieausweis bis2030-03-10
**GEFÖRDERT & UNBEFRISTET** 3 ZIMMER-MIETWOHNUNG MIT BALKON

Diese helle und gut angelegte 3 Zimmerwohnung mit Balkon liegt im 1. OG des Gebäudes, jedoch ohne Lift und besteht aus:

Ein großer Wohn- Essbereich, eine Küchennische, zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer mit Badewanne, ein WC, ein Vorraum, eine kleine  Nische sowie ein Balkon.

Der Wohnung sind ein PKW-Abstellplatz sowie ein Kellerabteil zugeordnet.

Ein paar Eckdaten im Überblick:

* Warmwasser und Heizung erfolgt mittels einer Gasetagenheizung.
* gefördert & unbefristeter Mietvertrag..
  • Finanzierungsbeitrag€ 6.777,73
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Rainfelder Hauptstraße 37
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN.   FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN * österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte * die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) * und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:   PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                40.000,00 Eur 2 Personen                            60.000,00 Eur Jede weitere Person                8.000,00 Eur   WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.   SELBSTBERRECHNUNG UNTER: HTTP://WW.NOE.GV.AT/NOE/WOHNEN-LEBEN/FOERD_WOHNZUSCHUSS_WOHNBEIHILFE.HTML
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