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Wohnpark Ternitz

2630 Ternitz, Urbanhof

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57,52 m²2 Zimmer€ 739,54

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 739,54
Gesamtbelastung (netto)€ 672,31
Summe Miete (netto)€ 491,24
Betriebskosten (netto)€ 181,07
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
57,52 m2 (2 Zimmer)
Freifläche
, Garten (47,8m²), Terrasse
Ausstattung
, Badewanne, Keller, Parkplatz (Tiefgarage)
Zustand
, Erstbezug
Bauart
Neubau: 2022
Energie
HWB24,2 kWh/m²
fGEE0,57
Energieausweis bis2032-05-18
Verfügbar
ab sofort
WOHNPARK TERNITZ

Diese sehr helle und freundliche 2-Zimmerwohnung mit südseitigen Garten bietet ein sonniges Plätzchen zum Wohnen. Darüber hinaus erwartet Sie durch die besonders gelungene Wohnraumplanung ein hoher Wohnkomfort.

Das Herzstück der Wohnung, das Wohn- Esszimmer mit offener Küche und Ausgang auf den sonnigen Garten, lädt zum Verweilen mit Familie und Freunden ein. 

Das schöne Schlafzimmer mit Blick in den Garten verfügt über einen eigenen begehbaren Schrankraum.

Das Badezimmer selbst, welches sich direkt beim Schlafzimmer befindet, ist mit einer Bad..
  • Finanzierungsbeitrag€ 6.704,43
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Ortsgrenze Neunkirchen - Ternitz Lagerhaus
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN.   FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN * österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte * die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) * und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:   PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                50.000,00 Eur 2 Personen                            70.000,00 Eur Jede weitere Person              10.000,00 Eur   WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.   SELBSTBERRECHNUNG UNTER: HTTP://WW.NOE.GV.AT/NOE/WOHNEN-LEBEN/FOERD_WOHNZUSCHUSS_WOHNBEIHILFE.HTML
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Daniela Lehner

SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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