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Familien-Hit

2624 Breitenau, Alte Landstraße

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73,24 m²3 Zimmer€ 581,15

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 581,15
Gesamtbelastung (netto)€ 528,32
Summe Miete (netto)€ 300,34
Betriebskosten (netto)€ 227,98
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
73,24 m2 (3 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Ausstattung
, barrierefrei, Badewanne, Keller, Parkplatz (Freiplatz)
Zustand
, gepflegt
Bauart
Neubau: 1999
Energie
HWB54,4 kWh/m²
Energieausweis bis2029-11-10
***FAMILIEN-HIT***

 

Diese familienfreundliche 3-Zimmerwohnung mit Balkon bietet optimalen Lebensraum.

Das Herzstück der Wohnung ist das schöne Wohn- Esszimmer mit Kochnische und Ausgang auf den kleinen aber feinen Balkon.

Die beiden Schlafräume liegen nebeneinander und sich durch das zentral angelegte Vorzimmer vom Wohn- Esszimmer räumlich getrennt. Weiters befinden sich im Vorzimmerbereich, das Badezimmer mit Badewanne und Fenster, das separate WC und ein praktischer Abstellraum.

Viel Stauraum bietet das der Wohnung zugeordnete Kellerabteil mit über 17..
  • Finanzierungsbeitrag€ 5.309,16
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Breitenau ist eine kleine Gemeinde im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich. Ca. 8 KM von Neunkirchen entfernt.
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN.   FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN * österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte * die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) * und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:   PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                50.000,00 Eur 2 Personen                            70.000,00 Eur Jede weitere Person                10.000,00 Eur   WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.   SELBSTBERECHNUNG UNTER: HTTP://WW.NOE.GV.AT/NOE/WOHNEN-LEBEN/FOERD_WOHNZUSCHUSS_WOHNBEIHILFE.HTML
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Daniela Lehner

SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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