3-Zimmer-Wohnung im 3. Liftstock in der BLINDENGASSE 1080 Wien zu kaufen!
1080 Wien, Josefstadt
Objektinformation
Kosten
Kaufpreis€ 479.000
Betriebskosten (netto)€ 165,10
Provision
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Vertragsart
, Kauf
Wohnfläche
83,5 m2 (3.5 Zimmer)
Ausstattung
, Aufzug, Dusche
Zustand
, gepflegt
Bauart
Altbau: 1900
Energie
HWB67,3 kWh/m²
HWB-KlasseC
fGEE1,43
fGEE-KlasseC
Energieausweis bis2033-02-25
Beschreibung
Objektbeschreibung
Diese charmante und großzügige Wohnung befindet sich im Herzen des 8. Bezirks von Wien. Die Wohnung liegt im 3 Liftstock und bietet auf einer Fläche von 83,45 m² ausreichend Platz für individuelles Wohnen.
Raumaufteilung und Ausstattung
• Zimmer 1: 12,70 m²
• Zimmer 2: 28,00 m²
• Zimmer 3: 17,40 m²
• Küche: 7,60 m²
• Bad/WC: 3,80 m²
• ..
Diese charmante und großzügige Wohnung befindet sich im Herzen des 8. Bezirks von Wien. Die Wohnung liegt im 3 Liftstock und bietet auf einer Fläche von 83,45 m² ausreichend Platz für individuelles Wohnen.
Raumaufteilung und Ausstattung
• Zimmer 1: 12,70 m²
• Zimmer 2: 28,00 m²
• Zimmer 3: 17,40 m²
• Küche: 7,60 m²
• Bad/WC: 3,80 m²
• ..
Mehr
Weitere Preisinformationen
- Sonstige Kosten€ 33,20
Lage
Die Wohnung liegt im 8. Bezirk von Wien in der Blindengasse. Geschäfte, Restaurants, Cafés und öffentliche Verkehrsmittel, einschließlich der U-Bahn-Stationen “Josefstädter Straße” (U6) und “Rathaus” (U2), sind in unmittelbarer Nähe. Schulen, Kindergärten und Parks machen die Lage ideal für Familien.
Zusatzinformationen
KÄUFERROVISION zahlbar selbstverständlich nur bei Kaufvertragsabschluss.
WOLLEN SIE IHREN WOHNTRAUM VERWIRKLICHEN? GERNE STEHE ICH IHNEN FÜR FRAGEN ODER EINEN BESICHTIGUNGSTERMIN ZUR VERFÜGUNG: FRAU MAG. DIANA VOSKOV, TEL.: +436505423337 ODER PER E-MAIL: DIANA.V@ADAMANT-IMMOBILIEN.AT
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Verkäufer übermittelt wurden. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Eine Weitergabe der übermittelten Daten ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung des Immobilienmakler bzw. Verkäufer/Vermieter nicht gestattet.
Im Falle eines Kaufvertrages werden die Nebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, gerichtliche Eintragungsgebühr, Vertragserrichtungskosten, Notar- und Grundbuchkosten, Kosten in Zusammenhang mit einer Finanzierung, etc. vom Interessenten (Käufer) getragen. Es wird auch ausdrücklich auf die Geltung der Nebenkostenübersicht hingewiesen.
Auswahl ändern
Anbieter kontaktieren