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Baugrundstück mit atemberaubendem Ausblick

3400 Klosterneuburg

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Kosten
Kaufpreis€ 639.000
Kaufpreis / m²€ 580,38
Provision
23.004,00 € inkl. 20% USt.
Vertragsart
, Kauf
Grundstücksfläche
1.101 m2
Zustand
, unbebaut
EXKLUSIVES GRUNDSTÜCK IN EINER TOPLAGE KLOSTERNEUBURGS

Zum Verkauf steht ein attraktives Grundstück in einer der besten und familienfreundlichsten Wohngegenden von Klosterneuburg. Die Lage besticht durch ihre ruhige und grüne Umgebung, die dennoch eine hervorragende Anbindung an das Stadtzentrum von Wien bietet.

Dieses Grundstück eignet sich ideal für den Bau eines Einfamilienhauses oder einer hochwertigen Villa. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie Freizeit- und Erholungsgebiete.

Nutzen Sie diese seltene Gelegen..
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Klosterneuburg ist eine malerische Stadt in Österreich, die sich etwa 12 Kilometer nordwestlich von Wien befindet. Die Stadt ist vor allem für das beeindruckende Stift Klosterneuburg bekannt, ein bedeutendes Kloster mit einer reichen Geschichte, das eine zentrale Rolle in der österreichischen Kultur spielt.
BEI ABSCHLUSS EINES KAUFVERTRAGES FALLEN ZUSÄTZLICHE KOSTEN AN. WENN DER KAUFVERTRAG NICHT ZUSTANDE KOMMT, BLEIBT MEINE TÄTIGKEIT FÜR SIE VOLLKOMMEN KOSTENLOS. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ich möchte Sie zudem darüber informieren, dass ich bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausübe (§ 5 Abs. 3 MaklerG). KAUFNEBENKOSTEN: NEU! Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf. Ab 1. Juli 2024 können Käufer:innen von Immobilien BIS 500.000 EURO (pro Person) von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Dies gilt für Kaufverträge ab April 2024. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. JULI 2024 und dem 30. JUNI 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie und die Aufgabe der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das geförderte Eigenheim muss für FÜNF JAHRE bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
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Tatiana Sagmeister

Kokron Immobilien e.U.
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