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Geförderte 1-Zimmer Genossenschaftswohnung mit Balkon und PKW-Abstellplatz zu vermieten

4300 St. Valentin, Siegfriedstraße

Geförderte 1-Zimmer Genossenschaftswohnung mit Balkon und PKW-Abstellplatz zu vermietenGeförderte 1-Zimmer Genossenschaftswohnung mit Balkon und PKW-Abstellplatz zu vermietenGeförderte 1-Zimmer Genossenschaftswohnung mit Balkon und PKW-Abstellplatz zu vermieten

42,17 m²1 Zimmer€ 399,81

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 399,81
Gesamtbelastung (netto)€ 363,46
Summe Miete (netto)€ 130,08
Betriebskosten (netto)€ 233,38
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
42,17 m2 (1 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Ausstattung
, Aufzug, Badewanne, Parkplatz (Freiplatz)
Zustand
, gepflegt
Energie
HWB42 kWh/m²
fGEE1,12
Energieausweis bis2030-03-18
Die geförderte Wohneinheit ist ab sofort bezugsfertig und ist wie folgt gliedert:

Ein Wohn- Schlafraum, ein Abstellraum, ein Bad mit Badewanne und WC und einem Vorraum.

Bei der Gesamtnutzfläche von 42,17 ist weiters ein Balkon, ein Kellerabteil sowie ein PKW-Abstellplatz inkludiert.

Weiters ist ein Personenlift vorhanden sowie wird die Wohneinheit mittels Gaszentralheizung beheizt.

 

Sollten Sie weitere Fragen/Anliegen haben bzw. einen Besichtigungstermin erwünschen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

HINWEIS: sämtliche Vorschreibun..
  • Finanzierungsbeitrag€ 3.354,55
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Es handelt sich hier um den ersten Bauabschnitt der Wohnhausanlage in St. Valentin, Siegfriedstraße 1 aus dem Jahr 2001. Dieser Bauabschnitt umfasst 33 Wohneinheiten. Seit 2012 besteht die Möglichkeit die Wohnungen auch ins Wohnungseigentum zu übertragen.
FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                 50.000,00 Euro 2 Personen                            70.000,00 Euro Jede weitere Person           10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. Selbstberrechnung unter: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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