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Erstbezug: Tierarztpraxis/Büro in hochwertigem Neubau

1180 Wien, Währing

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88,27 m²3 Räume€ 2.100,00

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Kosten
Gesamtbelastung (netto)€ 2.100,00
Summe Miete (netto)€ 1.888,15
Betriebskosten (netto)€ 211,85
Provision
3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.
Kautionshinweis
3 Bruttomonatsmieten
Vertragsart
, Miete, befristet
Nutzfläche
88,27 m2 (3 Zimmer)
Freifläche
, Terrasse
Ausstattung
, Aufzug, barrierefrei
Zustand
, neuwertig
Bauart
Neubau: 2024
Energie
HWB26,2 kWh/m²
HWB-KlasseB
fGEE0,64
fGEE-KlasseA+
Energieausweis bis2032-01-21
In wunderschöner, renommierter Grünruhelage von Gersthof bietet diese Immobilie beste Bedingungen für Tierärzte oder als Büro. Das Gebäude besticht neben architektonischer Ästhetik allen voran durch hochwertige Ausstattung. Exklusive Bäderinterieur, Fußbodenheizung, Terrasse sind nur einige dieser Merkmale.

3 separate Behandlungsräume, 2 WCs/Bad, 2 Abstellräume, der großzügige Empfangs- und Wartebereiche mit Blick in den begrünten Aussenbereich zeichnen diese Räumlichkeiten aus.

Das Heizsystem basiert auf Energiegewinnung über Erdwärme mit Tiefenbohrung.

Weiters können PKW..
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Gersthof
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.
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Barbara Forsthuber

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