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Tolle Lage in Oberwart - Gewerbegrundstück am Stadtrand

7400 Oberwart

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Kosten
Kaufpreis€ 359.100
Kaufpreis / m²€ 75,00
Provision
3% zzgl. 20% USt.
Vertragsart
, Kauf
Grundstücksfläche
4.788 m2
Dieses Gewerbebaugrundstück mit einer großzügigen Fläche von 4788 m² befindet sich in einer erstklassigen Lage am Stadtrand von Oberwart. Ca. 92m x 52m.

Das Grundstück ist derzeit als Aufschließungs-Betriebsgebiet gewidmet. Eine Umwidmung in Bauland ist dann möglich, wenn seitens des Grundstückseigentümers ein Bauvorhaben beabsichtigt wird und die Einreichunterlagen hierzu vorliegen.

Ein Anschluss an die Wasserversorgung und Kanalnetz wäre über die sündwestliche Grundgrenze möglich. Die Leitungen sind dort direkt davor im öffentlichen Gut vorhaben - siehe Bild.
Anschlüsse a..
  • zzgl. MwSt.ja
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Das Gewerbegrundstück am Stadtrand von Oberwart überzeugt mit einer idealen Lage, die beste Erreichbarkeit und eine hervorragende Infrastruktur vereint. Dank der nahegelegenen Autobahnanschlüsse sind sowohl Wien als auch Graz und Ungarn schnell erreichbar, was eine optimale Anbindung für den Waren- und Personenverkehr gewährleistet. Ein Verladebahnhof in unmittelbarer Nähe ermöglicht zudem eine effiziente Nutzung der Schienenlogistik. Neben der verkehrstechnischen Anbindung bietet die Umgebung eine ausgezeichnete Infrastruktur mit Schulen, Ärzten und dem Landeskrankenhaus Oberwart, das eine umfassende medizinische Versorgung sicherstellt. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt – zahlreiche Gastronomiebetriebe in der Umgebung laden zu kulinarischen Pausen ein. Die attraktive Lage am Stadtrand vereint wirtschaftliche Effizienz mit einer angenehmen Arbeitsumgebung, umgeben von einer schönen Landschaft, die für eine hohe Lebens- und Arbeitsqualität sorgt.
Außer dem Orthofoto, handelt es sich im Moment noch um Symbolfotos. Diese werden demnächst mit Originale ergänzt.

Das Grundstück ist derzeit als Aufschließungs-Betriebsgebiet gewidmet. Eine Umwidmung in Bauland ist dann möglich, wenn seitens des Grundstückseigentümers ein Bauvorhaben beabsichtigt wird und die Einreichunterlagen hierzu vorliegen.

Ein Anschluss an die Wasserversorgung und Kanalnetz wäre über die sündwestliche Grundgrenze möglich. Die Leitungen sind dort direkt davor im öffentlichen Gut vorhaben - siehe Bild.
Anschlüsse am Grundstück sind noch nicht bestehend, könnten aber im Zuge der Bebauung dann hergestellt werden.

Für die Bebauung gelten die Bebauungsrichtlinien 2020, welche Sie gänzlich unter folgendem Link unter den Punkt Bebauungsrichtlinien finden:

https://www.oberwart.gv.at/service/gebuehren-verordnungen

Eine Bebauung ist bis zu 50 % möglich, die maximale Geschoßanzahl ist mit E+1 bzw. E+D festgelegt.

Aufgrund der Widmung als Betriebsgebiet wären nur betriebliche Gebäude und Verwendung des Grundstücks möglich, die zuständige Baubehörde wäre folglich die Bezirkshauptmannschaft Oberwart.
Das Gewerbebaugrundstück am Stadtrand von Oberwart umfasst eine großzügige Fläche von 4788 m² und bietet eine strategisch günstige Lage für Unternehmen. Die unmittelbare Nähe zu wichtigen Verkehrswegen gewährleistet eine schnelle Erreichbarkeit und eine hohe Sichtbarkeit, die für jedes Gewerbe von Vorteil sind. Die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten machen das Grundstück ideal für verschiedene Branchen, sei es im Bereich Produktion, Logistik oder Büro. Zudem eröffnet der Standort vielversprechende Perspektiven für zukünftige Entwicklungen und Expansionen. Nutzen Sie die Chance, in eine Region zu investieren, die sich dynamisch weiterentwickelt und zahlreiche Möglichkeiten für Wachstum bietet. Das Grundstück ist derzeit als Aufschließungs-Betriebsgebiet gewidmet. Eine Umwidmung in Bauland ist dann möglich, wenn seitens des Grundstückseigentümers ein Bauvorhaben beabsichtigt wird und die Einreichunterlagen hierzu vorliegen. Ein Anschluss an die Wasserversorgung und Kanalnetz wäre über die sündwestliche Grundgrenze möglich. Die Leitungen sind dort direkt davor im öffentlichen Gut vorhaben - siehe Bild. Anschlüsse am Grundstück sind noch nicht bestehend, könnten aber im Zuge der Bebauung dann hergestellt werden. Für die Bebauung gelten die Bebauungsrichtlinien 2020, welche Sie gänzlich unter folgendem Link unter den Punkt Bebauungsrichtlinien finden: https://www.oberwart.gv.at/service/gebuehren-verordnungen Eine Bebauung ist bis zu 50 % möglich, die maximale Geschoßanzahl ist mit E+1 bzw. E+D festgelegt. Aufgrund der Widmung als Betriebsgebiet wären nur betriebliche Gebäude und Verwendung des Grundstücks möglich, die zuständige Baubehörde wäre folglich die Bezirkshauptmannschaft Oberwart.
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