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60+ Betreutes Wohnen für Junggebliebene

2630 Ternitz, Wassergasse

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45,06 m²1 Zimmer€ 666,11

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 666,11
Gesamtbelastung (netto)€ 605,55
Summe Miete (netto)€ 432,08
Betriebskosten (netto)€ 173,47
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
45,06 m2 (1 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Ausstattung
, barrierefrei, Keller, Aufzug, Parkplatz (Freiplatz), Dusche
Zustand
, Erstbezug
Bauart
Neubau: 2016
Energie
HWB19,4 kWh/m²
fGEE62
Energieausweis bis2026-03-11
KEIN PENSIONISTEN- oder PFLEGEHEIM

Diese Wohnung ist dem "Betreuten Wohnen" gewidmet. Für Personen ab dem 60zigsten Lebensjahr oder für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Praktischer Grundriss, sonnig und lichtdurchflutet. Terrasse und Kellerabteil vorhanden.
Ein PKW-Abstellplatz ist selbstverständlich vorhanden.

 

_Ein paar Eckdaten:_

* SAT Anschluss + Telefonleerverrohung bis zur Wohnung
* Heizung und Warmwasser mittels EVN mit Einzelverrechnung
* Kontrollierte Wohnraumlüftung
* Anschluss für E-Herd
* ..
  • Sonstige PreisangabenNach Auszug wird der angezahlte Finanzierungsbeitrag wieder zurückbezahlt. Jährlich 1% Abzug.
  • Finanzierungsbeitrag€ 11.034,92
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Die Stadt Ternitz zählt knapp 15.300 Einwohner, die Größe des Gemeindegebietes beträgt rund 65 km². Die moderne Stadt
bietet mit einer Mehrzweckhalle, einem Kino und dem Erlebnisbad „Blub“ eine Vielzahl von Möglichkeiten. Weiters verfügt
Ternitz über eine ausgezeichnete Infrastruktur und ärztliche Versorgung.
Viele weitere Detailinformationen zu Ternitz finden Sie unter: http://www.ternitz.gv.at
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN. FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                 50.000,00 Euro 2 Personen                             70.000,00 Euro Jede weitere Person              10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. SELBSTBERECHNUNG UNTER: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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Daniela Lehner

SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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