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Traumhafter Balkon mit schöner Aussicht

2630 Ternitz, Wassergasse

Traumhafter Balkon mit schöner AussichtTraumhafter Balkon mit schöner AussichtTraumhafter Balkon mit schöner AussichtTraumhafter Balkon mit schöner Aussicht

72,36 m²2 Zimmer€ 907,71

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 907,71
Gesamtbelastung (netto)€ 825,19
Summe Miete (netto)€ 583,53
Betriebskosten (netto)€ 241,66
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
72,36 m2 (2 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Ausstattung
, barrierefrei, Badewanne, Keller, Aufzug, Parkplatz (Freiplatz)
Zustand
, neuwertig
Bauart
Neubau: 2016
Energie
HWB19,4 kWh/m²
fGEE0,62
Energieausweis bis2026-03-11
TRAUMHAFTER BALKON MIT SCHÖNER AUSSICHT

Diese helle und sehr freundliche Wohnung befindet sich im 2. Liftstock des Gebäudes. Bei diesem Wohnhaus handelt es sich um ein gefördertes Wohnhaus mit gemischter Nutzung. 

Von insgesamt 19 Wohnungen sind 8 Wohneinheiten geförderte Mietwohnung mit der Möglichkeit einer Kaufoption und 11 Wohnungen sind dem betreuten Wohnen gewidmet.

Das bedeutet, dass das gesamte Wohnhaus als barrierefrei zu betrachten ist. Haus und Wohnungs- Zugänge, Aufzug Kellerabteile usw sind ebenerdig begehbar.

Die Wohnung selbst ist aufgrund der Ec..
  • Sonstige PreisangabenDer Finanzierungsbeitrag wird bei Ankauf angerechnet!
  • Finanzierungsbeitrag€ 17.288,10
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Die Stadt Ternitz zählt knapp 15.300 Einwohner, die Größe des Gemeindegebietes beträgt rund 65 km². Die moderne Stadt
bietet mit einer Mehrzweckhalle, einem Kino und dem Erlebnisbad „Blub“ eine Vielzahl von Möglichkeiten. Weiters verfügt
Ternitz über eine ausgezeichnete Infrastruktur und ärztliche Versorgung.
Viele weitere Detailinformationen zu Ternitz finden Sie unter: http://www.ternitz.gv.at
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN. FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: Personenanzahl                   Jahreseinkommen 1 Person                                 50.000,00 Euro 2 Personen                            70.000,00 Euro Jede weitere Person           10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. SELBSTBERRECHNUNG UNTER: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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Daniela Lehner

SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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