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Pottschach - Tolle Gartenwohnung

2630 Ternitz, Pottschacher Straße

Pottschach - Tolle GartenwohnungPottschach - Tolle GartenwohnungPottschach - Tolle Gartenwohnung

75,3 m²3 Zimmer€ 803,94

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Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 803,94
Gesamtbelastung (netto)€ 730,85
Summe Miete (netto)€ 461,35
Betriebskosten (netto)€ 269,50
Vertragsart
, Miete, unbefristet
Wohnfläche
75,3 m2 (3 Zimmer)
Freifläche
, Garten (90,07m²)
Ausstattung
, Badewanne, Keller, Aufzug, Parkplatz (Freiplatz)
Zustand
, neuwertig
Bauart
Neubau: 2019
Energie
HWB19,7 kWh/m²
fGEE0,58
fGEE-KlasseA
Energieausweis bis2029-06-18
Verfügbar
ab sofort
POTTSCHACH - TOLLE GARTENWOHNUNG 

Da die Wohnung zentral angelegt ist, sind alle Räume der Wohnung direkt vom Vorzimmer aus erreichbar und perfekt für Familien ausgelegt.

Das Herzstück der Wohnung ist natürlich das Wohn- Esszimmer mit offener Küche und direktem Ausgang in den Eigengarten. 

Aber auch die beiden Schlafräumen sind gut geplant und haben entweder einen direkten Blick oder einen direkten Ausgang in den Eigengarten.

Badezimmer und WC sind separat. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, einem Handwaschbecken sowie mit einem Waschmaschinenanschlus..
  • Finanzierungsbeitrag€ 15.730,97
Kontaktieren Sie bitte den Anbieter für weitere Details zur Adresse.
Pottschach ist die zweitgrößte Ortschaft von Ternitz im Bezirk Neunkirchen.
Ein Ort mit guter Infrastruktur und allen Geschäften des täglichen Bedarfs, wie auch Schulen und Kindergarten etc.
Der Ort ist bequem mit der Südbahn bzw. auch mit dem Bus erreichbar. In wenigen Fahrminuten sind Sie in Neunkirchen oder Wiener Neustadt.
HINWEIS: SÄMTLICHE VORSCHREIBUNGSKOSTEN KÖNNEN SICH AUFGRUND VON INDEX, BETRIEBSKOSTEN UND DARLEHENSANPASSUNGEN ÄNDERN. FÖRDERUNGSKRITERIEN Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden. KRITERIEN •    österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte •    die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) •    und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen: PERSONENANZAHL                   JAHRESEINKOMMEN 1 Person                                 50.000,00 Euro 2 Personen                             70.000,00 Euro Jede weitere Person              10.000,00 Euro WOHNZUSCHUSS Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden. SELBSTBERECHNUNG UNTER: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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Daniela Lehner

SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.
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