Geförderte 1-Zimmer Genossenschaftswohnung mit Balkon und PKW-Abstellplatz zu vermieten
4300 St. Valentin, Siegfriedstraße
42,17 m²1 Zimmer€ 399,81
Objektinformation
Kosten
Gesamtbelastung (brutto)€ 399,81
Gesamtbelastung (netto)€ 363,46
Summe Miete (netto)€ 130,08
Betriebskosten (netto)€ 233,38
Vertragsart
, Miete
Wohnfläche
42,17 m2 (1 Zimmer)
Freifläche
, Balkon
Ausstattung
, Aufzug, Badewanne, Parkplatz (Freiplatz)
Zustand
, gepflegt
Energie
HWB42 kWh/m²
fGEE1,12
Energieausweis bis2030-03-18
Beschreibung
Die geförderte Wohneinheit ist ab sofort bezugsfertig und ist wie folgt gliedert:
Ein Wohn- Schlafraum, ein Abstellraum, ein Bad mit Badewanne und WC und einem Vorraum.
Bei der Gesamtnutzfläche von 42,17 ist weiters ein Balkon, ein Kellerabteil sowie ein PKW-Abstellplatz inkludiert.
Weiters ist ein Personenlift vorhanden sowie wird die Wohneinheit mittels Gaszentralheizung beheizt.
Sollten Sie weitere Fragen/Anliegen haben bzw. einen Besichtigungstermin erwünschen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme.
HINWEIS: sämtliche Vorschreibun..
Ein Wohn- Schlafraum, ein Abstellraum, ein Bad mit Badewanne und WC und einem Vorraum.
Bei der Gesamtnutzfläche von 42,17 ist weiters ein Balkon, ein Kellerabteil sowie ein PKW-Abstellplatz inkludiert.
Weiters ist ein Personenlift vorhanden sowie wird die Wohneinheit mittels Gaszentralheizung beheizt.
Sollten Sie weitere Fragen/Anliegen haben bzw. einen Besichtigungstermin erwünschen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme.
HINWEIS: sämtliche Vorschreibun..
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Weitere Preisinformationen
- Finanzierungsbeitrag€ 3.354,55
Lage
Es handelt sich hier um den ersten Bauabschnitt der Wohnhausanlage in St. Valentin, Siegfriedstraße 1 aus dem Jahr 2001. Dieser Bauabschnitt umfasst 33 Wohneinheiten. Seit 2012 besteht die Möglichkeit die Wohnungen auch ins Wohnungseigentum zu übertragen.
Zusatzinformationen
FÖRDERUNGSKRITERIEN
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
KRITERIEN
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
PERSONENANZAHL JAHRESEINKOMMEN
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
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Anbieter
Anbieter
Fabian Männl, MA
SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.Telefon
+43 664 8...
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